Fundamento de Homaranismo (1985)

 

A. Oberster Grundsatz

Artikel 1. Jeder muss nach Kräften mithelfen, den univer­salen Frieden zu verwirklichen und alles unterlassen, was ihn gefährdet.

 

B. Der Friede zwischen den Menschen

Artikel 2. Alle Menschen müssen einander in ihren Interessen und Bedürfnissen wechselseitig respektieren.

Anmerkung: Dies ist eine moderne, präzisierte Fassung der „Goldenen Regel“ („Was du nicht willst, das man dir tu’, das füg’ auch keinem an­dern zu“ – „Handle gegenüber ande­ren so, wie du von ihnen behandelt sein willst“.) Diese Regel findet sich in vielen Ethiken, z.B. in der chinesischen, hindui­stischen, jüdischen, christlichen und islamischen; bei Konfuzius, Thales, Augustinus, Albertus Magnus, Thomas von Aquin, Hobbes, Voltaire, Herder, Zamenhof und vielen ande­ren.

Siehe z.B.: Altes Testament, Tobias 4,16 (apokryph); Neues Testament, Matthäus 7,12 und Lukas 6,31; Konfuzius, Lun-y XV,23; Mahabharata XIII, 5571 ff.; Zamenhof, Deklaracio pri Homaranismo X.b. und Deklaracio de Hilelisto (Homarano) 10.b.

Übrigens setzt die Regel hinreichende Kenntnis der Interessen und Bedürfnisse voraus, und dies wiederum Kommunikation.

 

Artikel 3. Durch Erziehung müssen die individuellen Aggressionen so sozialisiert werden, dass sie nicht destruktiv zum Einsatz kommen.

Anmerkung: Der Definition von „Aggression“ in der Ethologie folgend verwenden wir dieses Wort als Synonym für „aggressives Verhalten“, ohne den Begriff mit einer theo­reti­schen Deutung zu belasten.

Aggressives Verhalten ist wahrscheinlich teils gelernt und teils - verbunden z.B. mit der Emotion Zorn - angeboren. Wie auch immer - es ist nicht wünschenswert, es ganz abzutrai­nie­ren; denn es hat auch positive Funktionen. Z.B. enthält auch der Kampf für das Gute, für den Frieden, unvermeidlicherweise eine aggressive Komponente.

 

Artikel 4. Die angeborenen Gegenspieler der Aggression (Gruppenbindung, beschwichtigende Appelle) müssen genutzt werden. Die kulturellen Rituale, die auf sie zurückgreifen - z.B. Feste, Grußformen, höfliche Umgangsformen -, müssen gepflegt werden.

Anmerkung: Dieser Artikel beruht auf Erkenntnissen der Ethologie, die klarmachen, welch wichtige friedensstiftende Wirkungen kulturelle Rituale haben; keineswegs handelt es sich dabei also bloß um sinnlosen Formelkram, um bloßen traditio­nellen Ballast. Allerdings verbieten diese Erkenntnisse keines­wegs Änderungen und Reformen solcher sozialen Normen.

 

Artikel 5. Jeder Mensch muss lernen, die Menschheit gleichsam als eine Familie und eine Nation zu betrachten.

 

Artikel 6. Jeder Mensch muss eine tolerante Grundhaltung lernen. Jeder muss verstehen lernen, dass eine bunte Vielfalt von Kulturen, Zivilisationen und Lebensweisen die Chancen für die Erhaltung der Spezies Mensch erhöht und daher wünschenswert ist.

 

Artikel 7. Internationale Kommunikationsbarrieren müssen abgebaut werden.

 

Artikel 8. Jedem Menschen sollte außer der nationalen oder sonstigen Kultur und Zivilisation, der er angehört, auch die sich entwickelnde friedli­che Weltkultur und -zivilisation vertraut sein, die dazu bestimmt ist, sich mit den vorgenann­ten zu einem föderativen System zu verbinden. Jeder Mensch sollte sich mit dieser Weltkultur und -zivilisation identifizieren und an ihrer Entwicklung mitarbeiten. Kurz: Jeder sollte ein bewusster Homarano sein.

 

Artikel 9. Jeder Mensch sollte neben seiner Muttersprache die internationale Sprache Esperanto spre­chen, „tia, kia ghi estas difinita per sia Fundamento, per la ver­karo de ghia inicia­tinto Zamenhof kaj per la enerala ling­vouzo kontrolita de la Akademio de Esperanto“ („so, wie sie durch ihr Fundamento, durch das Werk ihres Initiators Zamenhof und den von der Akademio de Esperanto kontrol­lierten allgemeinen Sprachgebrauch festgelegt ist“).

 

Artikel 10. Alle Staaten und jeder einzelne Mensch Massen sich streng an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. 12. 1948 halten.

 

Artikel 11. Es muss nach und nach ein föderativ struktu­rierter Weltstaat geschaffen werden. Insbesondere muss es einen Weltgerichtshof geben, der in allen internationalen Streitfällen verbindlich entscheidet und dessen Entscheidungen von einer internationalen Exekutive, die mit den nötigen Machtmitteln ausgestattet sein muss, erforderli­chenfalls durch­gesetzt werden.

 

Artikel 12. Alle wichtigen Weltmonopole oder -oligopole, insbesondere die großen Rohstoffvorkommen, müssen internationalisiert werden.

 

Artikel 13. Durch Geburtenkontrolle muss dafür gesorgt werden, dass kein Volk starker wächst, als natürliche Ressourcen und ökologische Notwendigkeiten es erlauben (siehe auch Art. 15), damit es nicht unter den Zwang zur Expansion gerät.

Anmerkung: über die anzuwendenden Methoden der Geburtenkontrolle ist damit noch nichts gesagt.

 

C. Der Friede im Inneren des Menschen

 

Artikel 14. Jeder Mensch muss in Harmonie mit sich selbst leben, d.h. mit der Gesamtheit der physischen und psy­chischen Systeme, aus denen er besteht. Das setzt voraus, dass jeder Mensch lernt, genau und differenziert wahrzuneh­men, was in seinem Innern vorgeht (Selbstkommunikation oder in­nere Kommunikation).

 

D. Der Friede zwischen Mensch und Umwelt

Artikel 15. Jeder muss in Übereinstimmung mit den ökologischen Erfordernissen leben.

 

E. Formelle Regeln

Artikel 16. Diesem Fundamento können nur von einer zentralen Institution, die unbestreitbare Autorität für alle Anhänger des Homaranismo hat, in Fällen effektiver Notwendigkeit und nach ausgereifter Beurteilung Amendment-Artikel hinzugefügt werden.

 

Artikel 17. Gesetze des Weltstaates sowie weltweit gültige internationale Vertrage gehen entgegenstehenden Artikeln die­ses Fundamento vor.

 

Artikel 18. Weltweit anerkannte Sätze der Wissenschaft setzen alle entgegenstehenden Bestimmungen von Gesetzen und Verträgen sowie entgegen­stehende Artikel dieses Fundamento außer Kraft.

Anmerkung: „Weltweit anerkannt“ heißt hier natürlich: „anerkannt von den Personen, die die Erkenntnisse beurteilen können, d.h. den entspre­chenden Sachverständigen“.

 

Artikel 19. Von den vorgenannten Fällen abgesehen hat niemand das Recht, Änderungen oder Ergänzungen an die­sem Fundamento vorzunehmen.


 Nächste Seite

Zurück zum Inhaltsverzeichnis